In der Streu- und Räumpflicht sind in der Regel unsere Mieter. Anders läuft es, wenn eine Gefahr durch die nicht korrekte Ausführung entsteht. In diesem Fall wird der Winterdienst von Dritten ausgeführt und die Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt.

Wie sieht die Streu- und Räumpflicht aus? Hier ein Auszug aus der Ortssatzung für euch als Link eingefügt:

https://www.nordhorn.de/portal/seiten/winterdienst-900000084-26710.html