Am 01. Mai 2020 gehen unsere 15 Wohnungen, liegend zwischen der Vechte und unserem Verwaltungsgebäude, an den Start.
Da die Wohnungen öffentlich gefördert sind, muss sich bei der Vermietung an bestimmte Auflagen gehalten werden.
Vermietet werden darf an Paare mit einem Wohnberechtigungsschein oder Einzelpersonen ebenfalls mit einem Wohnberechtigungsschein sowie mit einem Behindertenausweis (min. 50% Behinderungsgrad).
Vereinzelt warten noch Wohnungen auf Ihre neuen Bewohner – falls Interesse besteht, dann sprecht uns gerne an.
Eure Zuhausemacher